FAQ

Energieberatung: Gebäudehülle

Mit dem Dämmperimeter wird die Fläche, welche das beheizte Volumen umschliesst, bezeichnet. Die rotgepunktete Linie entspricht dem Dämmperimeter. Wichtig ist es, den Dämmperimeter zu schliessen.

FAQ Dämmperimeter

Die EBF ist die Fläche, welche aktiv beheizt oder gekühlt wird.

Die Berechnungsweise kann in diesem Dokument hier auf Seiten 4 und 5 nachgeschaut werden. Die Tabelle ist ein hilfreicher Auszug.

Tabelle Energiebezugsfläche


Falls Sie an einer umfassenden Sanierung interessiert sind, empfehlen wir Ihnen die Erstellung eines GEAK Plus. Darin werden die ungefähren Kosten pro Variante ausgewiesen und es gilt mehrere Offerten einzuholen, da die Preise sehr unterschiedlich sind. Insbesondere seit der Pandemie und Beginn des Ukraine-Kriegs ist die Auslastung der ausführenden Firmen sehr hoch und es ist mit Lieferengpässen zu rechnen, wodurch sich die Kosten für die Umsetzung um bis zu 20% erhöht haben.

Grobe Abschätzungen sind hier aufgelistet (Quelle GEAK):

Tabelle Sanierungskosten gemäss GEAK


Energieberatung: Bauteile

Bei der Dämmung kommt es auf die Dicke und das Dämmmaterial an. Zur Gewährung von Fördergeldern wird ein U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von 0.2 W/m2*K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) gefordert. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch das Bauteil entweicht. Je geringer dieser Wert, desto besser gedämmt ist das Bauteil.

Gemäss SIA 380/1 gelten bei Umbauten folgende Grenzwerte:

Tabelle Dämmen

Zur Berechnung wird am besten der U-Wert-Katalog von Energie Schweiz verwendet. Der U-Wert ist von der bestehenden Konstruktion (einschaliges Mauerwerk, Doppelschalenmauerwerk, Betonmauer, Holzblock oder Holzständerkonstruktion) sowie vom Dämmmaterial abhängig. Meistens ist der Lambda-Wert (Wärmeleitfähigkeit) zwischen 0.03 und 0.042 W/m*K und entsprechend wird die Dicke (gegen unbeheizt zwischen 10-14 cm und gegen aussen zwischen 16-20 cm) bestimmt.

Wichtig: Die gesetzlich geforderten U-Werte sind einzuhalten (sobald gedämmt wird oder sogar wenn der Verputz erneuert wird). Aber grundsätzlich gilt: Die ersten paar Zentimeter erzielen die grösste Wirkung (ob 20 oder 24 cm machen nicht mehr so viel aus).

Folgendes gilt es beim Dämmaterial zu beachten:

  • λ-Wert: ist die Wärmeleitfähigkeit und gibt an, wie wärmedurchlässig die Dämmung ist. Je tiefer der Wert desto besser ist das Material und somit weniger dick muss es sein um den geforderten U-Wert zu erreichen.
  • Die Wärmespeicherfähigkeit gibt an, wie viel Wärme und Kälte das Material aufnehmen kann und wie gut der Hitzeschutz ist. Ein Wert über 1'800 J/(kg*K) bietet einen guten Hitzeschutz.
  • μ-Wert (Wasserstoff-Diffusions-Widerstandszahl) gibt das Dampfverhalten an. Ein Wert von 1 bedeutet der Wasserdampf hat durch das Material denselben Widerstand wie durch Luft und ist somit diffusionsoffen.
  • Brandschutz: Die Baustoffklasse A1 (nicht brennbar) bis F (leicht brennbar) gibt an, wie brennbar das Material ist.
  • Verarbeitungsart: Es gibt Materialien, welche eingeblasen werden (Zellulose) oder Matten (flexibel) und Platten (druckfest).
  • Es gibt ökologische Dämmmaterialien wie: Schafwolle (z.B. Fisolan), Holzfaser oder Holzwolle (z.B. Gutex), Zellulose (z.B. Isofloc), Hanf, Stroh, etc.

Bei der Auswahl der Dämmmaterialien kommt es auf die Anwendung an, da einerseits die bestehende Konstruktion (v.a. bzgl. Dampfdiffusion) berücksichtigt werden muss und anderseits die Anforderungen (Brandschutz, Hitzeschutz, begehbar oder Wetterschutz) klar sein müssen.

Sobald Unterhaltsarbeiten angezeigt oder Komforteinbussen bemerkbar sind. Die nachfolgende Tabelle listet die Nutzungsdauer der Bauteile auf (Quelle GEAK), anhand derer auch die Lebenszykluskosten berechnet werden.

Tabelle Bauteile Nutzungsdauer

Wärmebrücken können linear oder punktuell sein und sind Orte, an welchen aufgrund von Anschlüssen und Materialwechsel ein grösserer Wärmeverlust auftritt.

Wo kommen Wärmebrücken vor:

  • Am Dachanschluss
  • Gebäudesockel
  • Fensterbrüstung, Fenstersturz, Fensterleibungen und Storenkasten
  • Balkonplatte

Je besser ein Gebäude gedämmt ist, desto relevanter sind die Wärmebrücken. Bei einem Minergie-P Gebäude können Wärmebrücken bis zu 30% der Wärmeverluste ausmachen. Deshalb ist beispielsweise wichtig, beim Fensterersatz eine Leibungsdämmung vorzusehen und bei der Fassadendämmung die Leibungen mitzudämmen. Die Fassadendämmung sollte nicht bei der Geschossdecke zum Untergeschoss enden, sondern ca. 50 cm weiter heruntergezogen werden. Weitere Informationen sind im Wärmebrückenkatalog nachzulesen.

Bei Wärmebrücken ist Vorsicht geboten, je nachdem kann Schimmel entstehen. Grundsätzlich kann Schimmel ab 75% lokaler Luftfeuchtigkeit bei Temperaturen zwischen 0 und 50°C und falls diese Bedingungen über 2 Wochen oder länger zutreffen, entstehen. Wichtig ist, dass der Wasserdampf entweder nicht in die Konstruktion eindringen kann (mittels Dampfbremse) oder durch die Konstruktion nach aussen geführt werden kann (diffusionsoffene Materialien). Deshalb ist auch mit Innendämmungen Vorsicht geboten und die Bauschadenfreiheit am besten von einem Bauphysiker zu prüfen.

Energieberatung: Fördergelder Gemeinde / Kanton

Der Kanton Wallis spricht Fördergelder für:

Verbesserung der Gebäudehülle

  • M-01: Dämmmassnahmen Bauteile gegen aussen oder Erdreich
  • M-10: Verbesserung der Energieeffizienz (Verbesserung mind. 2 GEAK-Klassen)

Ersatz des Heizungssystems

  • M-05/06: Wärmepumpen
  • M-02: Holzfeuerung mit Tagesbehälter und Wasserführung
  • M-03/04: Automatische Holzheizungsanlage
  • M-08: Thermische Solarkollektoranlage
  • M-07: Anschluss an ein Fernwärmenetz
  • M-18: Fernwärme: Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage

Hocheffiziente Neubauten

  • M-16: Neubau Minergie-P
  • M-17: Neubau GEAK A/A

Vorsicht

  • Anträge für Fördergelder sind immer vor Baubeginn einzureichen
  • Mindestfördersumme muss CHF 3'000 betragen (bei Solarthermieanlagen CHF 2'500)
  • Die Förderzusage ist 24 Monate gültig (innerhalb dieser Zeit muss die Massnahme umgesetzt werden). Ausnahme M-10: 36 Monate
  • Ab CHF 10'000 Fördergelder ist ein GEAK Plus Pflicht
  • Holzheizungen werden erst ab 800 m ü. M. gefördert
  • Die Massnahme M-10 lässt sich nicht mit anderen Massnahmen (M-01, M-03 bis M-08) kumulieren

Eine Übersicht des Förderprogramms und die Förderbedingungen sind verlinkt (Stand 01.01.2023).

Eine weitere Übersicht von Fördergeldern bietet www.energiefranken.ch

Energieberatung: Haustechnik

Im kommunalen Energierichtplan sollte nachgeschaut werden, in welchem Prioritätsgebiet das Gebäude liegt d.h. ob Fernwärme vorhanden oder geplant ist.

Bei Radiatoren mit hohen Vorlauftemperaturen wird eher eine Pelletheizung (oder Holzschnitzel für grössere Heizleistungen) oder eine Erdsonden-Wärmepumpe (oder für mind. 50kW Heizleistung Grundwasser-Wärmepumpe) empfohlen.

Bei Wärmepumpen gilt, je höher die Vorlauftemperatur, desto schlechter die Energieeffizienz. Deshalb werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur bei gut gedämmten Gebäuden oder mit Bodenheizung als Verteilsystem empfohlen.

Erdsonden- und Grundwasser-Wärmepumpen bieten den Vorteil, dass darüber im Sommer auch gekühlt werden kann. Dies funktioniert allerdings auch nur bei Flächenheizungen.

Mittels Heizkostenrechner von "erneuerbar heizen" können die Lebenszykluskosten berechnet werden.

Die Raumtemperaturen sollten überprüft werden (wird Wärme weggelüftet, weil es zu warm ist?) und allenfalls reduziert werden (entweder über Thermostatventil oder Heizkurve, s. unten).

Sind die Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Kellerräumen ungedämmt? Dann lohnt es sich, diese nachzudämmen. Beim Heizungsersatz sind die Leitungen inkl. Armaturen und Pumpen zu dämmen gemäss VREN Art. 21 Abs. 2.

Läuft die Heizung durchgehend oder kann sie in der Nacht abgesenkt oder abgeschaltet werden? Bei schlecht gedämmten Gebäuden kann sich das lohnen. Nicht empfohlen wird es bei Bodenheizung und Wärmepumpe, da die Vorlauftemperatur angehoben werden muss, um die gewünschte Raumtemperatur wieder zu erreichen und die Wärmepumpe dann nicht so effizient läuft.

Die Solltemperatur sollte nie unter 16°C sein, da dann das Risiko für Schimmel steigt.

Heizenergie Raumtemperatur

Die Trägheit des Abgabesystems (Radiatoren 1-1.5h und Bodenheizung 2-3h) ist zu berücksichtigen und vorher abgesenkt respektive wieder aufgeheizt werden.

Weitere Informationen sind hier nachzulesen.

Die Heizkurve definiert sich über die Heizgrenze und die Vorlauftemperatur. Die Vorlauftemperatur hängt ab vom Verteilsystem (Radiatoren oder Flächenheizung) und von der Dämmung des Gebäudes. Hier ein Überblick über die Vorlauftemperaturen (bei -8°C Aussentemperatur):

Tabelle Vorlauftemperaturen

Die Heizgrenze wird über die Aussentemperatur, bei welcher die Heizung ausgeschaltet wird, weil es genügend warm ist (20°C Raumtemperatur), definiert. Bei gut gedämmten Gebäuden kann die Heizgrenze tief sein (z.B. 10°C) und bei Altbauten kann sie bei 17°C liegen, wenn die Raumtemperatur 20°C betragen soll.

Wenn bei warmer Witterung die Raumtemperatur zu hoch ist, sollte die Heizgrenze gesenkt werden (sprich die Aussentemperatur in der Heizkurve reduziert werden, z.B. auf 15°C).

Falls bei kalter Witterung die Raumtemperatur zu hoch ist, sollte die Kurve flacher eingestellt werden (z.B. von 1.5 auf 1).

Hier die Richtwerte für die Einstellungen der Thermostatventile:

Tabelle Richtwerte Thermostatventile

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Das Warmwasser wird am besten über ein erneuerbares Heizsystem erwärmt. Als Ersatz eines Elektroboilers kann ein Wärmepumpen-Boiler eine sinnvolle Alternative sein. Thermische Solaranlagen sind zwar ökologisch sinnvoll, im Einfamilienhaus-Bereich aber meistens unwirtschaftlich. Bei Mehrfamilienhäusern sollte dies geprüft werden.

Beim Warmwasser ist die Reduktion der Speichertemperatur (unter 60°C) nicht empfohlen, da sich dann Legionellen bilden können, welche über die Atmung vom Menschen aufgenommen werden und krank machen können (Legionellose). Wichtig ist auch, dass es keine Leitungen und Wasserhähne gibt, welche kaum benutzt werden.

Die Speichertemperatur sollte aber auch nicht über 65°C angehoben werden, da es dann zu vermehrter Kalkbildung kommt.

Eine alte Umwälzpumpe ist oft ein grosser Stromfresser und bleibt unentdeckt. Bei stufenregulierten Umwälzpumpen kann geprüft werden, ob eine geringere Stufe ausreicht (i.d.R. sind die Umwälzpumpen überdimensioniert, weshalb das meistens möglich ist). Der Ersatz durch eine drehzahlregulierte Umwälzpumpe wird empfohlen.

Die Zirkulationspumpe (eher in Mehrfamilienhäusern) läuft meistens durchgehend. Diese kann mit einer Zeitschaltuhr auf die nötigen Betriebszeiten (z.B. 05:30 Uhr bis 22:00 Uhr) reduziert werden.

Vor allem in Mehrfamilienhäusern sind oftmals elektrische Begleitheizbänder bei der Warmwasserverteilung eingebaut. Es empfiehlt sich, diese entweder ganz auszuschalten oder mit einer Zeitschaltuhr zu versehen.

Elektroheizungen mit einem wassergeführten Heizverteilsystem dürfen nicht ersetzt werden (VREN Art. 19 Abs. 4). Die Neuinstallation ist ebenso verboten, ausser es handelt sich um eine Notheizung.

Reine Elektroboiler dürfen in Wohnbauten nicht mehr installiert werden (VREN Art. 20 Abs. 3).

Energieberatung: Stromverbrauch

Der Stromverbrauch nur für Haushaltsstrom ohne Wärmeerzeugung oder Mobilität sieht wie folgt aus:

Typischer Haushalt-Stromverbrauch


Die Umwälzpumpe wurde bereits erwähnt. Ansonsten gilt: Vor allem Geräte, welche Wärme oder Kälte erzeugen müssen, verbrauchen viel Energie. Um dem entgegenzuwirken, kann entweder die Nutzung reduziert oder die Temperatur gesenkt (bei Wärmeanwendungen) respektive erhöht (bei Kälteanwendungen) werden.

Auswahl von Stromfressern und entsprechende Massnahmen:

Tabelle Stromfresser und Massnahmen


Es lohnt sich vor einer Neuanschaffung eines Elektrogeräts auf www.topten.ch nachzuschauen, welches die energieeffizientesten Geräte sind. Auf Topten sind auch Angaben zu Kosten und weitere nützliche Hinweise einsehbar.

Grundsätzlich sollte man sich vor einer Neuanschaffung fragen, ob generell das Gerät oder auch welche Funktionen wirklich benötigt werden.

Energieberatung: Erneuerbare Stromproduktion

Das kann auf mit dem Solarrechner von Energie Schweiz geprüft werden. Der Solarertrag wird auch auf dem Energieportal ausgewiesen.

Die Kosten können mit dem Solarrechner von Energie Schweiz abgefragt werden.

Fördergelder können bei Pronovo anhand der Anlagenleistung und Art der Anlage berechnet und beantragt werden. Die Fördergelder werden jährlich im April angepasst. Die Sätze sind in der Energieförderungsverordnung (Anhang 2.1, für integrierte Anlagen Tabelle unter 2.1 und für angebaute/freistehende Anlagen Tabelle unter 2.3) einsehbar. Bei integrierten Anlagen mit einer Neigung von mehr als 75° gibt es zudem einen Neigungswinkelbonus von momentan CHF 250 / kW (Fokus Winterstromerzeugung).

Falls eine PV-Anlage auch bei einem Stromunterbruch funktionieren soll, muss dies von Beginn an berücksichtigt werden. Es braucht einen speziellen Wechselrichter, welcher keinen Netzstrom benötigt. Mögliche Betriebsarten und Voraussetzungen werden hier erläutert.

Verschattung ist zu berücksichtigen. Meistens können Verschattungen allerdings mit Optimizern und einer guten Verstringung gelöst werden.

Wichtig sind zu klären, wie alt das Dach ist und der Zustand der Statik. Das Dach sollte die nächsten 30 Jahre nicht saniert werden müssen, da ansonsten die PV-Anlage rückgebaut werden muss. Es muss ein Unterdach zur Befestigung vorhanden sein. Bei Neubauten oder Schrägdächer die älter als 50 Jahre sind, sollte die Anlage gebäudeintegriert ausgeführt werden. Das PV-Modul ersetzt dabei den Ziegel. Gerade in höheren Lagen kann dadurch die Schneelast besser aufgenommen werden als dies bei Aufdachanlagen der Fall ist.

Weiter gilt es die Vorgaben hinsichtlich Denmalschutzes / Ortsbildschutzes zu beachten.

Ein Photovoltaik-Modul besteht zu 75% aus Glas und 10% aus Aluminium. Glas selbst besteht zu 70% aus Quarzsand. Die restlichen Prozente im einem Modul bestehen aus hochreinem Silizium, welches ebenfalls aus Quarzsand gewonnen wurde, sowie Polymere und Kupfer. Graue Energie ist jene Energie, die für Herstellung, Transport und Entsorgung eines Produktes benötigt wird. Diese Energie wird verbraucht und belastet damit die Umwelt, ohne dass es sofort erkennbar ist.

Eine Publikation von E2 Management Consulting AG in Zürich belegt, dass die Herstellung aller Komponenten eines in Europa hergestellten Photovoltaik-Moduls (PV-Modul) graue Energie von 887 kWh/m2 erfordert. Die Stromproduktion dieses PV-Moduls beträgt jährlich 185 kWh/m2 und reduziert mit ihrem Einsatz im europäischen Stromnetz die fossilen Energien um die 3,1-fache Menge (Studie vom Paul Scherrer Institut).

Somit kann ein 1-m2-PV-Modul eine Energie von 3,1 x 185 = 574 kWh einsparen und ist nach 1,5 Jahren amortisiert (= 887 / 574). Ausgehend von einer rund 30-jährigen Betriebsdauer spart eine PV-Anlage 14- bis 20-mal die Energie ein, die bei der Herstellung benötigt wurde (Quelle).

Energieberatung: CO2-Emissionen


Dabei stellt sich zuerst die Frage, ob die direkten CO2-Emissionen oder auch die indirekten, d.h. die CO2-Emissionen über die Lebensdauer berücksichtigt werden.

Heizöl verursacht 0.265 kg CO2/kWh und Erd-/Biogas 0.203 kg CO2/kWh direkte Emissionen.

Bei den Ökobilanzdaten werden sämtliche Treibhausgase in CO2-Äquivalente umgerechnet.

Bei den Treibhausgasemissionen über die Lebensdauer sieht es gemäss KBOB wie folgt aus:

  • Heizöl: 0.301 kg CO2-eq/kWh
  • Erdgas: 0.228 kg CO2-eq/kWh
  • Biogas: 0.130 kg CO2-eq/kWh
  • CH-Strommix: 0.102 kg CO2-eq/kWh
  • Photovoltaik: 0.096 kg CO2-eq/kWh
  • Stückholz/Pellets: 0.027 kg CO2-eq/kWh
  • Atomkraft (Strom): 0.023 kg CO2-eq/kWh
  • Wasserkraft (Strom): 0.012 kg CO2-eq/kWh